Korrespondenzen

Neben dem kritisierten Verwaltungshandeln finden sich in der NBauO 2012 (wie auch in anderen Landesbauordnungen)  Paragrafen, deren Sinn und Zweck sich nicht erschließt. Hier sind Präzisierungen des Gemeinten, bzw. redaktionelle Überarbeitungen der Gesetzestexte erforderlich. Auch besteht Klärungsbedarf, ob vorgetragene „Bedenken“ und fachliche Veröffentlichungen den Grundlagen wissenschaftlicher Standards (bezüglich Sinn und Zweck der Gesetze) genügen.

Zur Eröffnung des Diskurses stellen wir außerhalb zeitkritischer Bauantragsverfahren Fragen an die politisch Verantwortlichen und die Wissenschaft, um eine Klarstellung der Zuständigkeiten zu erwirken und einen sachgerechten Dialog zu ermöglichen.

Siehe Korrespondenz mit der Bauministerkonferenz, dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI), dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover und der TU Braunschweig, Fachbereich Brandschutz

Wir freuen uns auf einen lebhaften Dialog.