Nicht vertretbare „Handhabungen“ im Verwaltungshandeln

Ausgangslage

Außerhalb geregelter Antragsverfahren führen subjektiv vorgetragene Bedenken zu ständig wachsenden „Forderungen“ der Feuerwehr/Brandschutzprüfer, ohne die Möglichkeiten, hiergegen Rechtsmittel einlegen zu können. Die Haftung geht somit  in unzulässiger Weise auf die Planer über. Der Weg, auf die vermeintlich „sichere Seite“ zu gehen, führt zu unzulässigen Rechtsfortbildungen und wird zunehmend als Nötigung empfunden.

In unserer Arbeitsgruppe wollen wir Verständnis für die jeweiligen Standpunkte und Zwangslagen der Partner wecken und gemeinsam vertretbare Lösungen finden.

Kritisierte Handhabungen

1Verweis auf die Zuständigkeit der Feuerwehr (Bypass-Methode)
2Restriktive Handhabung/Maximalforderungen
3"Textbausteine" ohne Begründungen

Weiterführende Informationen zum kritisierten Verwaltungshandeln finden Sie hier.

Ziel(e)

Unsere Arbeitsgruppe will zur bürgerfreundlichen Kooperationsbereitschaft ermutigen und bieten hierzu Informationen und Weiterbildung für alle am Prozess Beteiligten an.

Darüber hinaus erarbeiten wir „Textbausteine“ für Architekten, Planer und Bauherren, um Ermessensentscheidungen der unteren Bauaufsicht zu erleichtern und zu ermöglichen.

[wird ergänzt]